Fahrschule Focus Dreiech
Führerschein Klasse B Personenkraftwagen (PKW)
Kraftfahrzeuge bis einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg (ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2) zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg ist erlaubt, oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Mindestalter:
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
ab 18 Jahre
BF17
Junge Fahranfänger dürfen nach bestandener Prüfung ab 17 Jahresalter Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Der Vorteil dieser Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
Mäßigender Einfluss einer Begleitung
Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – Phase des Lernens wird verlängert
Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitpersonen profitieren
Anforderungen Begleitperson:
Mindestalter 30 Jahre
Mindestens 5 Jahre ununterbrochen Besitz Klasse B
Maximal 1 Punkt in Flensburg (Nach der neuen Punkteregelung)
Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
Beinhaltet AM,L
Keine Befristung der Besitzdauer
Theoretische und praktische Führerscheinprüfung
Übungsfahrten und 12 Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahr)