Frankfurter Straße 49 63303 Dreieich
06103/7039882
fahrschule.focus@outlook.de

Maßnahme zu Corona

Liebe Fahrschüler und Fahrschülerinnen,

wir freuen uns mit Euch, dass die Fahrausbildung nun endlich weitergehen kann und wir werden alles versuchen, um Euer Ausbildungsziel möglichst schnell zu erreichen. Allerdings haben wir einige Auflagen zu beachten, deren Einhaltung sehr wichtig ist. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Corona- Virus absolute Priorität. Wir möchten Euch daher bitten, die folgenden Regeln gewissenhaft einzuhalten, da uns Eure aber auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter sehr am Herzen liegt:

Fahrschule Büro

  • Versuche bitte den direkten persönlichen Kontakt mit uns und untereinander so weit wie möglich zu reduzieren. Vieles lässt sich sicher auch telefonisch oder per Mail regeln
  • Vereinbare möglichst einen Termin, wenn Du in die Fahrschule kommen musst (z.B. um eine Unterschrift zu leisten, eine Probeprüfung am PC zu machen  und bleibe der Fahrschule fern, wenn Du Erkältungssymptome oder Fieber hast.
  • Nur eine Person (evtl. plus einer weiteren aus dem gleichen Haushalt) darf sich zur Beratung / Anmeldung im Büro aufhalten
  • Halte Dich bitte an den Mindestabstand von 1,5 m und beachte die Markierungen beim Warten und Betreten der Räumlichkeiten (alle Personen tragen Mund- und Nasenschutz und benutzen die Desinfektionsmittel im Eingangsbereich)

Theoretischer Unterricht

  • Bitte melde Dich rechtzeitig vor dem Theoretischen Unterricht auf die Nummer 06103 7039882 an, da die Raumkapazität durch die Abstandsregelungen in der Personenzahl verringert ist. 
  • Auch während des Unterrichts gilt die Einhaltung des Abstands und vermeide jeglichen Körperkontakt
  • Alle Fahrschüler tragen ihren eigenen Mund-/Nasenschutz während des Unterrichts
  • Verlasse den Unterrichtsraum geordnet nacheinander

PRAKTISCHER UNTERRICHT

  • Bitte habe Verständnis, dass wir Dich wahrscheinlich nicht mehr in gewohnter Weise abholen oder absetzen können, weil nur Fahrlehrer und Fahrschüler im Fahrzeug sein dürfen (Die Fahrstunden beginnen und enden an der Fahrschule)
  • Auch vor jeder praktischen Fahrstunde sind die Hände sorgfältig mit Seife zu waschen und/oder zu desinfizieren. Wenn Du Dich sicherer fühlst, kannst Du auch Einmalhandschuhe benutzen
  • Desinfektionsmittel ist im Fahrzeug vorhanden und wird vor jeder Stunde benutzt
  • Fahrlehrer und Fahrschüler müssen beide eine Mund- Nasenbedeckung tragen (Ausnahme zu § 23 (4) StVO nötig – muss noch geklärt werden)
  • Alle Kontaktflächen des Fahrzeugs werden nach jeder Übungsstunde für den nächsten Fahrschüler desinfiziert
  • Um die Anzahl der Kontakte pro Tag so klein wie möglich zu halten, werden längere Unterrichtseinheiten geplant ( 90,120, 135 Minuten), wenn aus pädagogischer Sicht nichts dagegenspricht

THEORIEPRÜFUNGEN

Der TÜV Hessen wird schrittweise an einzelnen ausgewählten TÜV-Niederlassungen in Hessen wieder Theorieprüfungen anbieten. Die Anzahl der Prüfungsstandorte wird in den nächsten Wochen schrittweise erhöht.

Bedingt durch die Corona-Maßnahmen werden pro TÜV-Niederlassung entsprechend der Räumlichkeiten nur eine reduzierte Anzahl an Prüfungsplätzen angeboten.

Die Teilnahme an der Theorieprüfung wird wie folgt ablaufen:

  • Verbindliche Anmeldung zur Theorieprüfung im Büro der Fahrschule
  • Bezahlung der Gebühr bei der Anmeldung
  • Am Tag der Prüfung muss der/die Fahrschüler/in alleine bei der TÜV-Niederlassung erscheinen (die Begleitung durch die Fahrlehrer ist vom TÜV ausdrücklich unerwünscht)
  • Die Prüfungen werden nur bei zweifelsfreier Gesundheit abgenommen, die TÜV-Prüfer dürfen bei evtl. auffälligen Krankheitssymptomen den Prüfling ablehnen. Die Attest-Regelung ist außer Kraft.
  • Die Teilnahme an der Theorieprüfung erfordert zwingend das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • Bei der Anmeldung erhält jeder Fahrschüler von uns ein kleines Handout mit allen Informationen zur Theorieprüfung (Datum, Uhrzeit, Adresse, Verhaltensregeln, etc.)

Die Ausbildung in allen Fahrschulen wird für einen noch nicht absehbaren Zeitraum nur mit massiven Einschränkungen möglich sein. Die hier aufgeführten Maßnahmen werden als Auflage für die Wiederaufnahme der Fahrschultätigkeit von den zuständigen Behörden in gleicher oder ähnlicher Form gefordert werden.

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